Die CDU (Christlich Demokratische Union) nimmt die deutsche Sprache in das Grundgesetz auf

Auf ihrem Parteitag hat die CDU beschlossen die deutsche Sprache im Grundgesetz, das ist die Verfassung, als die allgemein verbindliche Sprache in Deutschland festzuschreiben. Damit wird die deutsche Sprache zum Staatsziel erhoben und muss entsprechende Beachtung bei der Arbeit des Parlaments und der Regierung erfahren.

Der Vorschlag kommt aus dem Saarland und wurde erst von der Parteispitze bekämpft. Aber die Anträge wurden von der Parteibasis unterstützt und forderten einen Sonderweg. Die Formulierung: „Die Sprache der Bundesrepublik ist deutsch.“ wird in den Artikel 22 der Verfassung aufgenommen. Dort sind bereits die Nationalfarben und die Hauptstadt festgelegt.
Obwohl die meisten anderen Verfassungen der EU dieses Bekenntnis zur Sprache enthalten, gab es Kritik sowohl von der CDU selber, als auch seitens der Grünen und der SPD. Teile der CDU sehen in dieser Vorlage nur eine unnötige Vergrößerung des Verfassungstextes. Dieselben Argumente führen auch die Grünen und die SPD an, aber die gehen noch ein Stück weiter und bescheinigen der CDU, sie wolle nur von wichtigeren Dingen ablenken. Die CDU als ein Teil der großen Koalition hat sich bis jetzt weder zur Finanz – und Wirtschaftskrise noch zur Bildungspolitik geäußert. Die Regierung kann sich nicht mit der EU auf ein gemeinsames Vorgehen im Bereich der Finanzhilfen für die Realindustrie einigen. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, das sich eine Volkspartei jetzt mit diesen Details beschäftigt.
Die Türkische Gemeinde kritisierte diese Entscheidung und wies darauf hin, dass damit Politiker nur Ängste und Klischees gegenüber Migrantinnen und Migranten bedienen.

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