Wußten Sie dass,
- es eine Schlichtungsstelle gibt, die noch vor den Gerichten aktiv wird und die auch einbezogen werden muss?
- Sie bei kurzfristig annulierten Flügen ein Recht auf eine Ausgleichszahlung haben, die zwischen 250 und 600 Euro liegt?
- Sie bei langfristig annulierten Flügen das Recht haben, daß die Airline für eine andere Art des Transport sorgt oder eine Umbuchung vornimmt?
- viele Fluglienien diese Art der Haftung mit dem Hinweis auf „höhere Gewalt” ablehnen?
- ein Streik nicht unter diese Regelung fällt und deshalb die Fluglienien eine Ausgleichszahlung ablehnen?
- Sie ein Recht auf kostenlose Getränke haben, wenn Ihr Flug mindestens zwei Stunden Verspätung hat?
- Sie darüber hinaus ein Recht auf kostenlose E-Mails und Telefonate haben bzw. die Airline Ihnen die Gelegenheit dazu geben muß?
- Sie bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden das Recht haben, den Ticketpreis zurückzuverlangen und Ihnen das Geld auch gegeben werden muß?
- Sie wenig Chancen haben andere Kosten, die Ihnen durch die Verspätung entstanden sind, gegenüber der Airline geltend zu machen, wenn die Airline behaupten kann, alles getan zu haben, um das Ausmaß der Verspätung so gering wie möglich zu halten?
- die Airline verpflichtet ist, Ihnen Ihre Rechte schriftlich mitzuteilen und Ihnen auch die zuständige Beschwerdestelle nennen muß?
- selbst abweichende Bestimmungen im Transportvertrag diese Regelungen nicht unwirksam werden lassen?
Vokabeln
- die Schlichtungsstelle – egyeztető bizottság
- kurzfristig – rövid távon, rövid távú
- die Ausgleichszahlung – kártérítés
- annulieren – törölni
- die Umbuchung – más időpontra átfoglalás
- der Streik – sztrájk
- die Gelegenheit – lehetőség, mód
- zurückverlangen – visszaigényel
- die Beschwerdestelle – panasziroda
- abweichend – különböző
- die Bestimmung – rendelkezés